Niedrigere Werte für die Lärmsanierung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI) senkt die Auslösewerte für die Lärmsanierung ab. Und zwar an Bundesfernstraßen und an Eisenbahnstrecken. Um 3 dB(A).

„In Zukunft wird es für die Anwohner an Straßen und Schienenstrecken leiser, denn Lärmschutz ist jetzt schon bei geringerer Geräuschbelastung möglich“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Bereits in den vergangenen zehn Jahren habe Deutschland den Verkehrslärm verringert. So sei der Lärm an Straßen um etwa rund ein Drittel gesunken. Der Wert an der Schiene sei sogar um rund die Hälfte zurückgegangen.


„Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung. Wenn Straßen neu oder ausgebaut werden, sind Lärmschutzmaßnahmen Teil der Lärmvorsorge.“

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer

An bestehenden Bundesfernstraßen gibt es das Instrument der Lärmsanierung. Wenn Grenzwerte überschritten werden, kann die dort lebende Bevölkerung einen Antrag stellen. Mögliche Maßnahmen sind:

  • der Bau von Lärmschutzwällen
  • der Bau von Lärmschutzwänden
  • der Einbau von Lärmschutzfenstern
  • die Dämmung von Rollladenkästen
  • die Dämmung von Wänden

Lärmschutzwände und -wälle sind so genannte aktive Lärmschutzmaßnahmen in der Lärmsanierung. Sie haben laut BMVI Vorrang vor passiven Maßnahmen wie Lärmschutzfenstern. Lärmbetroffene Immobilieneigentümer können vom Bund 75 Prozent der notwendigen Aufwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen erhalten.


Zum 1. August sinken nun die Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen. Laut Bundesminister Scheuer soll die Absenkung für die Schienenwege „im Rahmen des Haushalts 2021 festgelegt werden“.

Anwohner von Bundesfernstraßen können ab dem 01.08.2020 Anträge einreichen. Im Fall der Bundesschienenwege werden dagegen alle Strecken schalltechnisch neu bewertet und erhalten gegebenenfalls schneller Lärmschutz.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer


Die exakten Auslösewerte für die Lärmsanierung hängen, so das Bundesverkehrsministerium, von der Nutzungsart des Gebietes ab. In Wohngebieten müssen demnach in Zukunft statt 57 dB (A) nur noch 54 dB(A) in der Nacht überschritten werden. Dann können Lärmschutzmaßnahmen beginnen.

„Lärmsanierung immer besser geworden“

Laut Scheuer sei die Lärmsanierung in den vergangenen 10 Jahren immer besser geworden. So habe man die Auslösewerte für Autobahnen schon 2010 um 3 dB(A) gesenkt. Bei Eisenbahnen des Bundes waren es 2015 und 2016 erst 5 und dann 3 dB(A). „Das bedeutet für die Straße, dass die Auslösewerte insgesamt um 6 dB(A) gesenkt worden sind“, so Scheuer. Dies sei eine Minderung des Lärms, „den das menschliche Gehör empfindet“, um rund ein Drittel. Bei der Schiene wurden die Auslösewerte insgesamt um 11 dB(A) gesenkt (die Hälfte des empfundenen Lärms).

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat der Bund seit Einführung der freiwilligen Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen im Jahr 1978 rund 1,3 Milliarden Euro ausgegeben. Seit dem Jahr 2015 stehen für solche Maßnahmen 65 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Das Pendant an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes gibt es seit 1999. Seitdem hat der Bund insgesamt über 1,4 Milliarden Euro investiert. Im Jahr 2020 stehen dafür 139 Millionen Euro zur Verfügung.